Veranstaltung: | PV Potential Stadt |
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Antragsteller*in: | AK Umwelt (dort beschlossen am: 07.04.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.08.2020, 12:35 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: PV Potential Regensburg Altstadt
Antragstext
Die Stadtversammlung möge beschließen,
dass die Stadtratsfraktion auf eine Änderung des §8 Absatz 3 §4 Absatz 4 der
Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg
(Altstadtschutzsatzung), in folgender Weise hinwirkt:
§4
...
(4)
Dacheindeckungen, welche den in Absatz 2 genannten Ausführungen ähnlich sind
bzw. gleiche Form, Farbe und Beschaffenheit haben und der Energiegewinnung
dienen, sind zulässig.
§8
...
(3)
Solarzellen, Sonnenkollektoren und vergleichbare technische Anlagen sind
zulässig, wenn sie von öffentlich zugänglichen Bereichen aus nicht einsehbar
sind oder in ihrer Art und Beschaffenheit sich in das Stadtbild eingliedern.
Begründung
Denkmalschutz und Klimaschutz sind gleichberechtigte Belange. Die Installation von Solaranlagen kann zu einer zeitgemäßen Nutzung von Baudenkmälern gehören. In vielen Fällen kann eine Solaranlage so installiert werden, dass die Anforderungen des Denkmalschutzes durchaus gewahrt bleiben und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis für die Errichtung der Solaranlage erteilt werden kann. Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solarenergie kann aufgelöst werden, wenn sowohl beim Bauherren als auch bei der zuständigen Demkmalbehörde die entsprechende Flexibilität hinsichtlich Gestaltung und Standortwahl einer Solaranlage besteht.
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